Digitale Identifikation mit e-ID
Ein Ausweis fürs Netz: Was kann die e-ID leisten?
Am 28. September 2025 entscheidet die Schweiz über die Einführung einer staatlich herausgegebenen e-ID. Was steckt hinter der elektronischen Identität, wo liegen ihre Potenziale – und was bedeutet das für bestehende Identifikationsprozesse? Wir geben einen Überblick.

Technologisch solide – praktisch ausbaufähig
Im September stimmt die Schweiz über die Einführung einer staatlich herausgegebenen e-ID ab. E-ID steht für «elektronische Identität» – ein digitaler Ausweis, der vom Bund ausgestellt und auf dem Smartphone gespeichert wird. Die e-ID soll die Identifikation im Alltag vereinfachen, beispielsweise bei Altersnachweisen, Kontoeröffnungen oder beim digitalen Zugang zu Behördenportalen wie der Steuerverwaltung.
Die Idee: Statt Pass oder ID vorzuzeigen, genügt künftig ein Smartphone. Das betrifft zum einen Situationen, in denen heute ein physischer Ausweis vorgezeigt werden muss; etwa beim Abschluss eines Handyvertrags, bei Polizeikontrollen, am Flughafen oder beim Abholen von eingeschriebenen Sendungen. In Zukunft könnte hier statt Pass oder ID die e-ID auf dem Smartphone gezeigt werden. Zum anderen erleichtert die e-ID auch digitale Prozesse, bei denen bisher ein manuelles Hochladen oder Scannen des Ausweises nötig war, z.B. bei der Online-Eröffnung eines Bankkontos, beim Beantragen eines Strafregisterauszugs oder dem Login auf Behördenportalen.
Wichtig zu wissen: Die e-ID ersetzt die Identitätskarte oder den Reisepass nicht vollständig. Sie ist vorläufig nur innerhalb der Schweiz einsetzbar – und nicht als Reisedokument im Ausland gültig.
Ein praktisches Beispiel: So könnte die e-ID im Alltag zum Einsatz kommen:
Alterskontrolle an der Supermarktkasse
- Die Kasse zeigt einen QR-Code an, wenn ein Produkt mit Altersbeschränkung (z.B. Alkohol) – gekauft wird.
- Die Kundin oder der Kunde öffnet die eID-App («swiyu») auf dem Smartphone und scannt den QR-Code.
- Die App zeigt, welche Information abgefragt wird, in diesem Fall: «Ist über 16?» oder «Ist über 18?» das konkrete Geburtsdatum wird dabei nicht geteilt.
- Die Person gibt ihr Einverständnis direkt in der App.
- Die App bestätigt gegenüber dem Kassensystem: Ja, das Mindestalter ist erreicht.
Bei der Nutzung der e-ID gilt das Prinzip der Datensparsamkeit: Es werden nur die Informationen übermittelt, die für den konkreten Zweck erforderlich sind – und nicht mehr. Im Fall einer Alterskontrolle an der Supermarktkasse heisst das konkret: Statt Geburtsdatum oder Name wird lediglich bestätigt, ob die Person über 18 Jahre alt ist. Weder beim Verkaufspunkt noch beim Bund werden dabei personenbezogene Daten gespeichert oder übermittelt.
Die vollständigen Ausweisdaten bleiben ausschliesslich auf dem Smartphone der nutzenden Person. Der Bund prüft lediglich den technischen Status der e-ID – also ob sie gültig, abgelaufen oder widerrufen ist.
Es ist somit ausgeschlossen, dass Behörden oder Dritte Rückschlüsse auf das Kaufverhalten oder die Art der abgefragten Dienstleistung ziehen können.
Nur Unternehmen oder Behörden, die vom Bund offiziell registriert und geprüft wurden, dürfen Anfragen an die e-ID stellen. Das heisst: Wer per QR-Code Informationen abfragen will, muss zuvor zugelassen sein, mit klar definierten Zwecken und Schnittstellen. Die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dafür befinden sich aktuell noch in Ausarbeitung.
Und wenn jemand versucht, Ihre Ausweisdaten unbefugt abzufragen? Auch dann sind Ihre Daten geschützt. Beim Scan eines QR-Codes prüft die App zuerst, ob die anfragende Stelle vertrauenswürdig ist und zeigt transparent, welche Information übermittelt werden soll. Ohne Ihre aktive Zustimmung geschieht nichts. Wird die Freigabe nicht erteilt, wird die Identifikation abgebrochen – es wird kein Datensatz übermittelt. So haben Nutzende Kontrolle darüber, wann und gegenüber wem persönliche Angaben freigegeben werden.

Unser Prototyp zeigt: Wenn die e-ID kommt, ist fidentity bereit. Im linken Beispiel ist zu sehen, wie die e-ID als zusätzliche Identifikationsmöglichkeit direkt in unsere Identifikations-Lösung eingebunden werden kann – gleichberechtigt neben Pass und Identitätskarte. Nutzende wählen selbst, mit welchem Ausweisdokument sie sich identifizieren möchten.
Rechts zeigt die App den nächsten Schritt: fidentity tritt als verifizierte Stelle auf und fragt gezielt bestimmte Ausweisdaten ab. Die «swiyu» App informiert, welche Angaben übermittelt werden: etwa Name, Gesichtsbild oder ID-Nummer. Die Freigabe erfolgt kontrolliert: Mit einem Fingertipp entscheiden Nutzende, ob sie ihre Daten teilen möchten.
Was ist die e-ID?
Die e-ID ist ein kostenloser, digitaler Ausweis des Bundes. Sie wird auf dem Smartphone gespeichert und kann für verschiedene Anwendungen genutzt werden – etwa für eine Bankkontoeröffnung, Altersnachweis oder Logins bei Behörden wie der Steuerverwaltung.
Die Identifikation erfolgt, indem ein QR-Code gescannt und die Freigabe der Daten in der App «swiyu» bestätigt wird.
Perspektiven und Herausforderungen
Ein Blick nach Europa zeigt: In Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich findet die e-ID dort Anwendung, wo sie echten Mehrwert schafft, wie bei der Steuererklärung, dem digitalen Führerausweis oder der elektronischen Behördenkommunikation. In der Schweiz sind solche «Killer Use Cases» bislang nicht konkret definiert.
Gleichzeitig gibt es technische und regulatorische Herausforderungen: Die Markteinführung ist frühestens ab dem dritten Quartal 2026 zu erwarten. Die Integration in bestehende Systeme, der Onboarding-Prozess in der App «swiyu» sowie die konkrete Ausgestaltung der Schnittstellen für Unternehmen sind noch nicht vollständig geklärt. Auch eine grenzüberschreitende Nutzung, etwa im Zusammenspiel mit dem europäischen EUDI-Rahmen, ist vorerst nicht vorgesehen.
Chancen & Grenzen der e-ID
Potenzial:
✔ Vereinfachter Identifikationsnachweis
✔ Einfacher Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten
✔ Sichere Grundlage für digitale Identifikationsprozesse
Grenzen:
✘ Nur innerhalb der Schweiz einsetzbar
✘ Nutzung erfordert durchgehend Internetverbindung
✘ Komplexe Integration in bestehende Prozesse
Was sich (nicht) verändert: QES bleibt notwendig
Die e-ID ist ein Ausweis – keine Unterschrift. Sie kann dazu verwendet werden, die Identität einer Person digital nachzuweisen. Das allein genügt aber nicht für rechtlich verbindliche Willenserklärungen. Für Verträgen mit Formvorschrift, ist weiterhin eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich. Diese geht weit über eine blosse Identifikation hinaus: Sie beinhaltet eine geprüfte Identitätsfeststellung, eine zertifizierte Signaturerstellungseinheit und ein qualifiziertes Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters.
Das heisst: Auch wenn die e-ID künftig eine neue Möglichkeit zur Identifikation bietet verändert sie die rechtlichen Voraussetzungen für eine QES nicht. Die qualifizierte elektronische Signatur bleibt der Goldstandard für rechtsgültige digitale Unterschriften – sowohl in der Schweiz (ZertES) als auch in der EU (eIDAS).
Mehr zu den verschiedenen Signaturarten und ihrer rechtlichen Gültigkeit erfahren Sie in unseren Blogbeiträgen:
«Die e-ID ist technologisch solide, aber letztlich ein weiterer Ausweistyp. Ohne konkrete Anwendungsfälle wird sie kaum breite Nutzung finden.»
Fazit: Die e-ID ist eine Ergänzung – aber kein Ersatz
Ob und wie schnell die e-ID im Markt Fuss fasst, wird sich zeigen. Denn entscheidend ist nicht allein die Technologie, sondern ihr konkreter Einsatz im Zusammenspiel mit bestehenden Prozessen. Ohne praxistaugliche Anwendungen und klare Rahmenbedingungen bleibt die e-ID vorerst ein weiterer Ausweistyp, mit Potenzial, aber auch mit offenen Fragen.
Für Unternehmen, die bereits heute digitale Onboarding-Prozesse nutzen, ändert sich kurzfristig wenig. Die e-ID wird künftig – falls eingeführt – als zusätzliche Ausweismethode neben Pass und Identitätskarte zur Verfügung stehen. Damit erweitert sich die Auswahl für Nutzerinnen und Nutzer, ohne bestehende Verfahren zu ersetzen.
fidentity ist bereit für die e-ID. Unsere Lösung IDENT unterstützt bereits heute verschiedene Identifikationsmethoden. Die e-ID wird nahtlos ergänzt und fügt sich wie gewohnt in unsere zertifizierten QES-Prozesse ein. So ermöglichen wir weiterhin eine sichere, flexible und rechtskonforme digitale Identifikation – heute und morgen.
FAQ
Die e-ID ist ein elektronischer Ausweis des Bundes, der auf dem Smartphone gespeichert wird. Sie dient der sicheren Identifikation bei digitalen und physischen Anwendungen.
Nein. Die e-ID ist freiwillig, kostenlos und ergänzt bestehende Ausweise wie Pass oder Identitätskarte.
Mit der e-ID können Nutzerinnen und Nutzer sich innerhalb der Schweiz digital identifizieren – z. B. beim Altersnachweis, bei Online-Kontoeröffnungen oder beim Zugang zu Behördenportalen. Mehr zur e-ID und ihren Einsatzmöglichkeiten finden Sie im offiziellen FAQ des Bundes.
Nein. Die e-ID ist ein zusätzliches Identifikationsmittel, ersetzt aber Pass oder Identitätskarte nicht. Für die Ausstellung ist weiterhin ein gültiger Ausweis erforderlich. Und: Die e-ID ist kein Reisedokument – im Ausland müssen nach wie vor ID oder Reisepass verwendet werden.
Die e-ID nutzt eine dezentrale Architektur: Ihre Daten bleiben auf dem Smartphone gespeichert und werden nicht zentral gesammelt. Bei einer Identifikation kommunizieren nur Sie und die überprüfende Stelle direkt miteinander – abgesichert über eine staatlich kontrollierte PKI-Infrastruktur. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Seite: https://www.eid.admin.ch/de
Die e-ID allein genügt nicht für qualifizierte elektronische Signaturen, sie ist lediglich ein Identifikationsmittel wie die Identitätskarte oder der Reisepass. Für rechtsgültige Verträge braucht es eine QES-Lösung, z. B. über fidentity SIGN.
Ja. fidentity wird die e-ID als weitere Identifikationsoption in die Lösung IDENT integrieren – zusätzlich zu bestehenden Methoden des ID-oder NFC-Scans.